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   BFH, 31.05.2005 - I B 186/04   

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https://dejure.org/2005,14795
BFH, 31.05.2005 - I B 186/04 (https://dejure.org/2005,14795)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2005 - I B 186/04 (https://dejure.org/2005,14795)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - I B 186/04 (https://dejure.org/2005,14795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zulassungsgründe: Rechtsfortbildung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung des Zulassungsgrundes des Erfordernisses der Rechtsfortbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - I B 186/04
    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) ist erforderlich, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit tragenden Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (BFH-Beschluss vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 27.01.2003 - II B 194/01

    NZB; Rechtsfortbildung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - I B 186/04
    Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, zudem begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • BFH, 08.11.1960 - I 152/59 U

    Aktivierungspflicht für einen Umsatzsteuererstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - I B 186/04
    Diesen Anforderungen genügt das Beschwerdevorbringen mit dem bloßen Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. November 1960 I 152/59 U (BFHE 71, 738, BStBl III 1960, 523) zur Bildung einer Rückstellung für die genossenschaftliche Rückvergütung ebenfalls nicht.
  • BFH, 24.06.2015 - XI B 63/14

    Umsatzsteuerliche Kürzung des Entgelts bei Forderungsverzicht oder bei Absehen

    Infolgedessen muss zur Begründung einer auf diese Zulassungsgründe gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und begründet werden, weshalb diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2005 I B 186/04, BFH/NV 2005, 1620; vom 22. August 2011 III B 192/10, BFH/NV 2011, 2043; vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 25).
  • BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05

    Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage -

    Diese Voraussetzungen für eine den Anforderungen des § 116 Abs. 3 FGO genügende Beschwerdebegründung gelten auch für den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO (Fortbildung des Rechts), da es sich hierbei um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung handelt (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 I B 186/04, BFH/NV 2005, 1620).
  • BFH, 19.12.2006 - I B 67/06

    Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsansprüche

    a) Bei diesem Zulassungsgrund handelt es sich um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Mai 2005 II B 113/04, BFH/NV 2005, 1500; vom 31. Mai 2005 I B 186/04, BFH/NV 2005, 1620).

    Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf die Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, zudem muss begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1620).

  • BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des

    Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2005 I B 186/04, BFH/NV 2005, 1620; vom 22. August 2011 III B 192/10, BFH/NV 2011, 2043).
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